Testament
Auch nach dem Tod Tieren in Not helfen: was für eine schöne Vorstellung.
Testamentarisch kann jeder Mensch zu Lebzeiten regeln, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Möchten Sie, dass in Ihrem Namen Tiere vor der Tötung bewahrt, aus dem Tierversuchslabor oder dem Zirkusgefängnis befreit oder von der Strasse gerettet werden, bedenken Sie unseren Tierschutzverein in Ihrem Vermächtnis. Somit können dank Ihrer Mittel postum Tierleben gerettet und beschützt werden.
Gerne können Sie bei Fragen mit uns in Kontakt treten. Wir garantieren in jedem Falle Diskretion.
Im Namen der bedachten Tiere: Danke für Ihre Güte.
Verein Hilfe für Tiere in Not
Rebecca und Olivier Bieli
Telefon +41 76 576 80 61
E-Mail: info@gnadenhofpapillon.org